Service

Störungen

Wir verfügen über ein gut unterhaltenes Stromnetz. Trotzdem kann es zu Störungen kom­men, sei dies aufgrund von Bauarbeiten, technischen Defekten oder anderen Bedingungen. Wir setzen alles daran, die Reparaturen so rasch als möglich auszuführen. Danke für Ihr Verständnis.

 

Ich habe keinen Strom.

Hier einige Tipps was Sie bei einem Stromausfall vorkehren können.

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Prüfen Sie die Sicherungen: funktionieren Sicherungsautomat, Sicherung oder Hauptsicherung?
  • Betätigen Sie nicht wahllos die Schalter.
  • Stellen Sie fest, ob das ganze Haus oder nur ein Teil davon vom Stromausfall betrof­fen ist. Wir empfehlen Ihnen, einen Elektroinstallateur anzurufen, wenn nur ein Teil des Hauses ohne Strom ist.
  • Ist die Nachbarschaft auch betroffen? Benachrichtigen Sie uns als Elektra Neukirch unter der Telefonnummer 071 841 30 51 (Rückruf erfolgt innert 10 Minuten)
  • Nutzen Sie eine Taschenlampe, Vorsicht mit Kerzen (Brandgefahr).
  • Schalten sie folgende Geräte aus: Bohrmaschinen, Fernseher, Bügeleisen, Stereoan­lagen, Computer etc. Es besteht die Gefahr, dass sich diese Geräte von allein wieder einschalten.

 

Öffentliche Beleuchtung

Die Strassenlampe leuchtet nicht /dauernd. Wir sind dankbar für Ihre Meldung.

  • Schreiben Sie uns eine E-Mail auf info@elektra-neukirch.ch
  • Oder rufen Sie uns während den Geschäftszeiten an, unter der Telefonnummer 079 795 44 49

Hausinstallations-
kontrollen

Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter, muss dafür sorgen, dass die elektrischen Installationen ständig den grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit und für die Vermeidung von Störungen entsprechen.

Elektrische Niederspannungsanlagen müssen ein erstes Mal nach deren Erstellung und später in regelmässigen Abständen gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) kontrolliert werden. Verantwortlich für die Kontrolle und deren Nachweis ist der Eigentümer der Installation.

Die Elektra Neukirch organisiert die periodischen Installationskontrollen und übernimmt deren Kosten.

Anschlussgesuche

Einer Bewilligung der Elektra bedürfen:

  • der Neuanschluss einer Liegenschaft sowie die Änderung oder die Erweiterung eines bestehenden Netzanschlusses.

  • der Anschluss von bewilligungspflichtigen Installationen und elektrischen Verbrauchern, insbesondere Anlagen, die Spannungseinbrüche oder Netzrückwirkungen aller Art (z.B. Überspannungen) verursachen können.

  • der Parallelbetrieb elektrischer Energieerzeugungsanlagen mit dem Verteilnetz der Elektra.

  • der Energiebezug für temporäre Zwecke (Baustellen, Ausstellungen, Festanlässe, etc.).


Dazu ist ein Anschlussgesuch einzureichen. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads.

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